Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gegenstand des Vertrages

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Auftraggeber Buchhaltungsdienstleistungen gemäß des Angebotes zu erbringen. Die genauen Leistungen sind in einem separaten Leistungsverzeichnis festgehalten, das als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages ist.

§2 Vergütung

§3 Zahlungsbedingungen

§4 Haftung

§5 Vertragsdauer und Kündigung

§6 Bedingung zur unterjährigen Beendigung der Dienstleistung bei Abberufung

§7 Leistungsort

Der Auftragnehmer ist bei der Wahl des Leistungsortes frei.

§8 Zurückbehaltungsrecht und Durchlaufzeiten

§9 Vertraulichkeitsklausel

§10 Datenschutzklausel

§11 Datenbereitstellung und Zahlungsverpflichtung

§12 Schlussbestimmungen

§13 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - Hamburg.


Anlage 1: Leistungsverzeichnis zum Dienstleistungsvertrag:

Paket 1: Basic „Verwaltungsübernahme“:

Der Auftraggeber übermittelt:

- Eine zentrale Microsoft Office 365 E-Mail-Adresse und übermittelt dem Auftragnehmer entsprechende Login-Informationen, zur Abforderung von Informationen und Dokumenten.

- Übermittlung der Informationen zu dem kundenspezifischen Corporate Design

Der Auftraggeber erhält:

Einheitliche Darstellung von folgenden Informationen, soweit die von Seiten Vor-Verwaltung zur Verfügung gestellt werden:


Paket 2: Business „Vorjahresendabrechnung“:
Der Auftraggeber erhält:

Paket 3: Professional „Komplette Buchhaltung“:

Der Auftraggeber erhält:


*Zusätzliche allgemeine Inhalte für alle Pakete:*

Der AG übermittelt regelmäßig auch ohne Aufforderung (Abrechnungszeitraum: laufendes Jahr):

- Notfall-Buchhaltung: Bereitstellung von Notfall-Support bei dringenden buchhalterischen Angelegenheiten oder der kurzfristigen Erstellung von Abrechnungen oder Abrechnungsinformationen. Dies kann vom AN individuell und objektbezogen angeboten werden.

- Fortlaufende Beratung: Regelmäßige Updates zu Änderungen in Buchhaltungsvorschriften und steuerlichen Anforderungen. Dies kann vom AN individuell und objektbezogen angeboten und geschult werden.

- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kosten für unentschuldigtes und unangekündigtes Nicht-Erscheinen zu vorher durch Terminzusage ausgemachten Terminen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dies gilt für den Fall, dass der Auftraggeber ohne triftigen Grund und ohne vorherige Ankündigung den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt. Die Kosten werden mit einem Netto-Stundensatz von 100,- Euro je blockiertem Mitarbeiter berechnet, gerechnet auf die Gesamtzeit des nicht wahrgenommenen Termins.

Ergänzende Mitwirkungspflichten:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zwischen dem Auftraggeber und dessen Endkunden bestehenden Verwalterverträge einzusehen und deren Inhalt zu überprüfen, um die Einhaltung der relevanten Bestimmungen und Vereinbarungen sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer jegliche in- und externen IT-Ressourcen zur Verfügung, um die Übernahme und Datenmigration möglichst kurzfristig zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für die Zugänge zu Datenbanken und bestehender Verwaltersoftware.


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